Normenreduziertes Bauen: Impuls zur Wohnraumförderung in NRW
Welche Standards braucht gefördertes Wohnen heute? Diese Frage stand im Mittelpunkt eines Impulses von Dr. Stefan Brauckmann, Geschäftsführender Direktor des Moses Mendelssohn Instituts, im Arbeitskreis „Normenreduziertes Planen und Bauen“ der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen am 7. September 2026.
Ausgangspunkt war die veränderte Rolle der Wohnraumförderung. In den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg war der preisgebundene Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen ein wesentlicher Teil des Wohnungsmarktes. Die Förderung diente nicht nur dazu, möglichst viele Wohnungen zu schaffen. Sie setzte zugleich Standards für zeitgemäßes Wohnen und wirkte damit auch auf den übrigen Wohnungsbestand.
Heute ist die Situation eine andere. Preisgebundene Wohnungen machen nur noch einen vergleichsweise kleinen Teil des Wohnungsbestandes aus. Gleichzeitig übersteigt der Kreis grundsätzlich förderberechtigter Haushalte das verfügbare Angebot deutlich. Damit stellt sich neben der Qualität der einzelnen geförderten Wohnung zunehmend die Frage, wie viele Haushalte mit den verfügbaren Fördermitteln tatsächlich erreicht werden können.
Ein weiterer Schwerpunkt des Impulses lag deshalb auf den Anforderungen der nordrhein-westfälischen Wohnraumförderung. Die Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen NRW 2026 bestimmt zunächst, dass für geförderte Bauvorhaben die Landesbauordnung gilt und darüber hinausgehende baurechtliche Anforderungen nicht zu stellen sind. Zugleich enthält sie Fördervoraussetzungen, die unmittelbar auf Gebäude und Grundrisse wirken, etwa zur Geschossigkeit, Erschließung, zu Grün- und Begegnungsflächen, Wohnungsgrößen oder Freisitzen.
Dabei geht es nicht darum, den Wert solcher Qualitäten grundsätzlich infrage zu stellen. Vielmehr stellt sich bei begrenzten Fördermitteln die Frage, welche Anforderungen zur Erreichung des jeweiligen Förder- und Schutzziels tatsächlich notwendig sind und welche zusätzlichen Kosten daraus entstehen.
Als Vergleich wurden Ansätze aus Schleswig-Holstein und Hamburg betrachtet. Schleswig-Holstein verbindet den „Regelstandard Erleichtertes Bauen“ unmittelbar mit der sozialen Wohnraumförderung und reduziert unter anderem Anforderungen an Konstruktion, technische Ausstattung und Komfort. Der Hamburg-Standard setzt breiter an und untersucht systematisch Kostentreiber in Bauweise, Technik, Planung und Verfahren.
Für die weitere Diskussion ergibt sich daraus eine grundsätzliche Frage: Kann die Wohnraumförderung erneut eine Vorreiterrolle übernehmen? Während sie in der Nachkriegszeit dazu beitrug, höhere Wohnstandards im Markt zu etablieren, könnte ihre Aufgabe heute auch darin liegen, zu zeigen, wie innerhalb des erreichten hohen Wohnniveaus wieder einfacher und kostengünstiger gebaut werden kann.
Das Moses Mendelssohn Institut befasst sich im Rahmen seiner Immobilienforschung mit den Wechselwirkungen zwischen Wohnungsangebot, gesellschaftlichem Wandel und den Rahmenbedingungen der Wohnraumversorgung.